- Betreuung von Menschen mit psychischen/demenziellen Erkrankungen nach § 45 SGB XI
- Individuelle Freizeitgestaltung
- Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen, kulturellen Veranstaltungen und Friseurbesuchen
- Garten- und Grabpflege
- Gespräche und Schriftverkehr mit Behörden
- Einkäufe, Bestellungen (Essen auf Rädern etc.)
- Gedächtnistraining
- Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
- Zeitliche Entlastung der Angehörigen
- Kreativtherapeutisches Arbeiten
Die Abrechnung kann ganz oder teilweise über die Pflegekasse erfolgen.