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- Betreuung von Menschen mit psychischen/demenziellen Erkrankungen nach § 45 SGB XI

- Individuelle Freizeitgestaltung

- Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen, kulturellen Veranstaltungen und Friseurbesuchen

- Garten- und Grabpflege

- Gespräche und Schriftverkehr mit Behörden

- Einkäufe, Bestellungen (Essen auf Rädern etc.)

- Gedächtnistraining

- Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

- Zeitliche Entlastung der Angehörigen 

- Kreativtherapeutisches Arbeiten

 

 Die Abrechnung kann ganz oder teilweise über die Pflegekasse erfolgen.